16. September 2025
Ukraine

Bekanntgabe von Ländern, für deren Angehörige die doppelte Staatsangehörigkeit zugelassen wird

Am 26.8.2025 hat der ukrainische Präsident Selenskyj mitgeteilt, dass die aufgrund des am 18.6.2025 im Parlament verabschiedeten Änderungsgesetzes zum Staatsangehörigkeitsrecht künftig grundsätzlich zulässige doppelte Staatsangehörigkeit zunächst für Staatsangehörige Deutschlands, Polens und der Tschechischen Republik ermöglicht werden soll. Der Erlass entsprechender Ausführungsbestimmungen durch die Regierung sei für die nahe Zukunft geplant. Danach würden Kanada und die USA folgen. Die Regelung betrifft sowohl Ausländer, die die ukrainische Staatsangehörigkeit erwerben, als auch Ukrainer, die eine entsprechende ausländische Staatsangehörigkeit erwerben.