26. August 2026
Schweden

Ehen zwischen Cousins verboten

Am 26.5.2026 hat der schwedische Reichstag einem Gesetzentwurf (Proposition 2025/26:154) zur Änderung des Ehegesetzbuchs (1987:230) und des Gesetzes (1904:26 s 1) über gewisse internationale Rechtsverhältnisse betreffend Ehe und Vormundschaft zugestimmt. Die Änderungen sind am 1.7.2026 in Kraft getreten. Damit werden Ehen zwischen Cousins und Cousinen, sowie mit Nichten und Neffen verboten. Solche Ehen werden überdies, wenn sie im Ausland geschlossen sind, normalerweise nicht mehr anerkannt. 

Darüber hinaus wird auch die bisherige Möglichkeit abgeschafft, Ausnahmegenehmigungen für Ehen zwischen Halbgeschwistern oder zwischen Adoptivgeschwistern zu erteilen.

Vor dem Inkrafttreten des Gesetzes geschlossene entsprechende Ehen behalten ihre Geltung.

Ziel der Gesetzesänderungen ist es, ehrbezogener Unterdrückung, Gewalt und anderem Druck im Zusammenhang mit der Eheschließung entgegenzuwirken.

Link zu Ausschussdokument, das den verabschiedeten Entwurf enthält