20. Februar 2014
Mexiko/Veracruz

Eheschließungsalter angehoben

Das Zivilgesetzbuch des mexikanischen Bundesstaates Veracruz ist im Hinblick auf das Eheschließungsalter geändert worden. Künftig ist ein Mindestalter von 18 Jahren erforderlich. Für Personen, die an Eheschließungen von Minderjährigen mitwirken, sind Sanktionen vorgesehen.