28. Januar 2026
Indonesien

Durch Eingebürgerte zu erbringende Nachweise

Das Generaldirektorat für Immigration im Ministerium für Immigration und Strafvollzug hat mit dem Rundschreiben Nr. IMI.2-1054.GR.01.01 von 2025 des Direktors für Visa- und Reisedokumentangelegenheiten, das am 17.11.2025 Wirkung erlangt hat, Anforderungen für die Beantragung von Pässen durch eingebürgerte Indonesier festgelegt. Demnach ist nachzuweisen, dass alle die Einwanderung betreffenden Dokumente zurückgegeben wurden, die ausgegeben worden sind, solange der Antragsteller noch Ausländer war; zudem sind eine Urkunde des Herkunftslandes über die Abgabe von dessen Staatsangehörigkeit sowie ein Nachweis über die Rückgabe des Passes an die zuständige Behörde dieses Landes vorzulegen.