27. Mai 2025
Italien
Einschränkung des Staatsangehörigkeitserwerbs kraft ius sanguinis
Das Dekretgesetz Nr. 36 vom 28.3.2025 ist am 24.5.2025 nach einem entsprechenden Beschluss der Abgeordnetenkammer vollgültig in Kraft getreten. Es ändert das Staatsangehörigkeitsgesetz und bringt u. a. Verschärfungen im Staatsangehörigkeitserwerb durch im Ausland geborene Nachkommen von Italienern. Ein Staatsangehörigkeitserwerb ist nun nur noch bis zur zweiten Auslandsgeneration möglich, d. h. bei in Italien geborenen italienischen Eltern oder Großeltern. Zudem darf die Person, von der die Staatsangehörigkeit abgeleitet wird, neben der italienischen keine weitere Staatsangehörigkeit gehabt haben.