26. August 2026
Türkei

Eintragung von Ehefrauen im Familienregister ihres Ehemannes verfassungskonform

Das türkische Verfassungsgericht hat am 10.8.2026 eine Entscheidung bezüglich der Personenstandsregistrierung verheirateter Frauen gefällt. Das Gericht entschied mit einer Mehrheit der Richterstimmen, dass es verfassungskonform ist, dass die Registrierung von Frauen mit der Eheschließung automatisch in das Familienregister ihres Ehemannes übertragen wird. Die Entscheidung betrifft ausschließlich die rein administrative Übertragung des Registereintrags. Das Gericht bewertete diese mehrheitlich als technische Verwaltungsmaßnahme, die keine unmittelbaren Auswirkungen auf die rechtliche Stellung der Frau habe.