Türkei

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Online-Veranstaltung zum türkischen Namensrecht

Am 7.7.2026 um 16 Uhr hält Associate Professor Dr. Nurten İnce Akman (Marmara Universität) einen bei Anmeldung bis spätestens 6.7. auch online verfolgbaren Vortrag zum Thema »Der Familienname verheirateter Frauen nach der Entscheidung des türkischen Verfassungsgerichts aus dem Jahr 2023 zu Art. 187 TMK«.

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Unterhaltsrechtliche Norm verfassungswidrig

Mit einem Urteil vom 4.6.2026 hat der türkische Verfassungsgerichtshof Art. 175 des Zivilgesetzbuchs, der vorsieht, dass ein Ehegatte, der durch eine Scheidung bedürftig wird, und den kein höheres Verschulden trifft, grundsätzlich einen unbefristeten

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Namensrechtliche Vorschrift aufgehoben

Mit Wirkung zum 16.2.2025 hat das türkische Verfassungsgericht im Urteil vom 22.2.2024 auf Vorlage der 5. Zivilkammer Küçükçekmece Art. 27 ZGB insoweit aufgehoben, als dort die Bekanntmachung der Namensänderung angeordnet ist. 

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ZGB-Vorschriften für nichtig erklärt

Mit Urteil vom 26.7.2023 (E: 2023/3, K: 2023/139)  hat das türkische Verfassungsgericht Art. 314 Abs. 4 ZGB auf Antrag des 12. Familiengerichts Istanbul für nichtig erklärt (Amtsblatt vom 19.10.2023).

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Namensrechtsvorschrift verfassungswidrig

Am 22.2.2023 hat das türkische Verfassungsgericht auf Vorlage des 8. Familiengerichts Istanbul Art. 187 des türkischen ZGB für nichtig erklärt. Die Entscheidung (E. 2022/155, K. 2023/38) erging mit 8:6 Stimmen. Das Urteil tritt am 28.1.2024 in Kraft.

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Keine Verwendung des Buchstaben "w" in Vornamen

Am 15.3.2022 hat das Verfassungsgericht die Beschwerde Nr. 2018/33702 abgewiesen. Diese richtete sich gegen eine Entscheidung des 8. Senats des Kassationshofs, mit der eine Behördenentscheidung zum Namensrecht bestätigt worden war (r.g. Nr. 31817 v. 22.4.2022).

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Konferenz zum kurdischen Familienrecht

Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht veranstaltet vom 2.-4. Juni in Berlin eine englischsprachige Konferenz zum kurdischen Familienrecht.

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