27. Mai 2025
Italien

Eintragung zweier Mütter möglich

Der italienische Verfassungsgerichtshof hat mit Urteil 68/2025, das am 10.3.2025 erlassen und am 22.5.2025 veröffentlicht wurde, eine Grundlagenentscheidung zur Elternschaft gefällt. Demnach ist der in Art. 8 des Gesetzes Nr. 40 von 2004 vorgesehene Ausschluss der Anerkennung eines Kindes durch die intendierte Mutter, das aufgrund legal im Ausland vollzogener medizinisch unterstützter Fortpflanzung in Italien geboren wurde, verfassungswidrig. Somit können in solchen Fällen nun sowohl die biologische Mutter als auch die intendierte Mutter als Eltern ins Register eingetragen werden. Auf die Zulässigkeit medizinisch unterstützter Fortpflanzung in Italien hat das Urteil keinen Einfluss.

Link zum Urteil 

Link zu zusammenfassender Pressemeldung des Gerichtshofs