28. Oktober 2026
Israel
Einwilligung entsprechend israelischen Vorgaben erforderlich
Der Oberste Gerichtshof Israels hat am 5.10.2026 entschieden (Administrative Appeal Request 3222-05-25), dass ein gleichgeschlechtliches Paar, dessen Kinder durch Leihmutterschaft in Nordzypern zur Welt gekommen sind, die formelle (und formgerechte) Zustimmung der leiblichen Mütter einholen muss, bevor jeder der Männer das leibliche Kind seines Partners adoptieren kann. Er stellte fest, dass die von den georgischen Frauen, die die Kinder in Nordzypern zur Welt gebracht hatten, unterzeichneten Verzichtserklärungen nicht den israelischen rechtlichen Anforderungen entsprechen. Die Erklärungen müssten in einem Dokument mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Wortlaut erfolgen.