26. August 2026
Mexiko/Michoacán

Elterliche Entfremdung als familiäre Gewalt eingestuft

Nach einer amtlichen Pressemitteilung des Kongresses des mexikanischen Bundesstaates Michoacán vom 1.7.2026 hat der Kongress Änderungen des Familiengesetzbuchs (Código Familiar) und des Strafgesetzbuchs (Código Penal) beschlossen, die elterliche Entfremdung (alienación parental) als Form familiärer Gewalt erfassen. Die Änderungen betreffen Art. 178 des Strafgesetzbuchs und fügen einen Art. 178 quinquies ein, der die Tat mit Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren bedroht; erfasst wird, wer durch ungerechtfertigte Beschränkungen, herabwürdigende Äußerungen, feindselige Handlungen oder Anreize zur Ablehnung des anderen Elternteils verhindert, dass ein Kind oder ein Jugendlicher Kontakt und Umgang mit einem Elternteil hält. Das Gericht kann die Strafe durch Schutzmaßnahmen ersetzen, die das Recht des Kindes auf familiäre Beziehungen sichern, sofern das Kind angehört und sein Wohl vorrangig berücksichtigt wird. 

Im Familiengesetzbuch (Código Familiar) wurden die Art. 318, 422, 435 und 438 geändert und ein neuer letzter Absatz an Art. 318 angefügt; alienación parental wird dort als ungerechtfertigtes Verhalten definiert, das die Bindung minderjähriger Kinder an einen Elternteil oder an die Großeltern verhindern, erschweren oder zerstören soll. Maßnahmen wie die Beschränkung des Umgangs, der Wechsel der Obhut (custodia) sowie das Ruhen oder der Entzug der elterlichen Sorge (patria potestad) dürfen nur ausnahmsweise, befristet, geeignet, erforderlich und verhältnismäßig angeordnet werden, wobei die Meinung des Kindes zu hören und die schrittweise Wiederherstellung der familiären Beziehungen anzustreben ist. 

Link zu Pressemitteilung des Kongresses