27. März 2026
Schweiz

Ermöglichung von Doppelnamen

Nach entsprechenden Schlussabstimmungen in Nationalrat und Ständerat am 20.3.2026 steht fest, dass es in der Schweiz für Eheleute künftig wieder möglich sein wird, einen Doppelnamen als Ehenamen zu wählen. Dabei wird die Variante mit Bindestrich ebenso möglich sein, wie die ohne. Wenn einer der Ehepartner schon vor der Eheschließung einen Doppelnamen trug, muss für einen neuen Doppelnamen einer der beiden Namensbestandteile ausgewählt werden, da ein Doppelname aus maximal zwei Namen bestehen darf. Kinder können keinen Doppelnamen erhalten. Ein Datum für das Inkrafttreten der entsprechenden Neuregelungen steht noch nicht fest.

Die Möglichkeit für Eheleute, einen ehelichen Doppelnamen zu wählen, hatte es bereits vom 1.1.1988 bis zum 31.12.2012 gegeben; sie war dann aber zum 1.1.2013 abgeschafft worden.

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