27. Juni 2018
Spanien

Frist für Antrag auf Staatsangehörigkeitserwerb verlängert

Durch die Anordnung PRA/325/2018 vom 15.3.2018, mit der eine Entscheidung des Ministerrats vom 9.3.2018 veröffentlicht wird, ist die Antragsfrist, bis zu deren Ende Abkömmlinge sephardischer Juden nach Gesetz 12/15 vom 24.6.2015 die spanische Staatsangehörigkeit beantragen können, bis zum 1.10.2019 verlängert worden.

Link zum Amtsblatt mit dem Text der Anordnung