26. August 2026
Chile

Fristenregelung für Vaterschaftsklage gegen Erben für unanwendbar erklärt

Am 8.7.2026 hat das chilenische Verfassungsgericht (Tribunal Constitucional) Art. 206 des Zivilgesetzbuchs (Código Civil) für das Verfahren RIT N° C-5018-2025 vor dem Segundo Juzgado de Familia Santiago für unanwendbar erklärt (Rol N° 17.057-25 INA). Die Vorschrift lässt die Klage auf Feststellung der Abstammung gegen die Erben eines verstorbenen Elternteils nur zu, wenn das Kind nachgeboren ist oder ein Elternteil binnen 180 Tagen nach der Geburt stirbt, und nur binnen drei Jahren seit dem Tod. Der am 24.5.1969 geborene Kläger, dem die Mutter die Identität des Vaters erst 2023 offenbart hatte, hatte am 9.6.2025 gegen den Alleinerben des 2017 verstorbenen mutmaßlichen Vaters geklagt; der Beklagte berief sich auf Art. 206 CC. Nach Auffassung des Gerichts beschränkt die Anwendung der Norm das Recht auf Identität in seinem Wesensgehalt und verletzt die Gleichheit vor dem Gesetz sowie den gleichen Schutz der Rechte (Art. 1 Abs. 1, Art. 5 Abs. 2 sowie Art. 19 Nr. 2 und 3 der Verfassung), da das Recht, die Abstammung geltend zu machen, nach Art. 195 Código Civil unverjährbar und unverzichtbar ist und der Zeitpunkt des Todes des mutmaßlichen Elternteils keine sachlich tragfähige Unterscheidung zwischen Kindern begründet. 

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