23. April 2026

Gesetz zum Schutz von Kindern vor LGBTI+-Inhalten verstößt gegen EU-Recht

Mit einem Urteil vom 21.4.2026 hat der EuGH in der Rechtssache C-769/22 entschieden, dass das ungarische Gesetz Nr. LXXIX von 2021 über ein strengeres Vorgehen gegen pädophile Straftäter und die Änderung bestimmter Gesetze zum Schutz von Kindern, das verschiedene andere Gesetze geändert hatte, gegen EU-Recht verstößt. Die Änderungen hatten den Zugang zu Inhalten, insbesondere im audiovisuellen Bereich oder in der Werbung, untersagt, die Abweichungen von der dem Geschlecht bei der Geburt entsprechenden persönlichen Identität, Geschlechtsumwandlungen oder Homosexualität darstellen oder vermitteln.

Die Entscheidung wurde – was eine Neuerung in der Rechtsprechung des EuGH darstellt – auch mit einem eigenständigen Verstoß gegen Art. 2 EUV begründet (der die Grundwerte der EU betrifft). Dies wurde von Kommentatoren kritisiert, da Art. 2 EUV Werte, aber keine Beachtungspflichten benenne.

Link zu Pressemeldung des EuGH 

Link zum Urteil 

Link zu kritischem Kommentar von Benedikt Riedl im Verfassungsblog