27. August 2025
Ungarn

Gesetz über die Suspendierung der Staatsangehörigkeit

Am 11.6.2025 hat das ungarische Parlament Gesetz XLIX von 2025 über die Suspendierung der Staatsangehörigkeit verabschiedet. Dem Gesetz war eine Verfassungsänderung vorausgegangen (15. Änderung zum Grundgesetz, verabschiedet am 14.4.2025). Die Suspendierung besteht in einem Entzug der Staatsangehörigkeit für bis zu zehn Jahre, die aus vier Gründen erfolgen kann: 1. Dienst in den Streitkräften oder als Beamter eines anderen Staates, mit Ausnahme bestimmter Staaten wie u.a. denen der EU, 2. Verurteilung wegen bestimmter schwerer Straftaten wie z. B. Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Terrorismus, 3. Mitgliedschaft in oder Kontakt mit einer Terrororganisation, 4. Beteiligung an Aktivitäten, die die nationale Sicherheit, die Souveränität oder die verfassungsmäßige Ordnung Ungarns gefährden, im Interesse, im Namen oder als Vertreter einer ausländischen Macht oder Organisation. 

Besonders der vierte Grund wird von Beobachtern als problematisch angesehen, da in der jüngeren Vergangenheit hin und wieder Journalisten oder NGOs, die Förderung aus dem Ausland beziehen, der Agitation gegen die ungarische Souveränität beschuldigt wurden.

Eine Suspendierung ist nicht möglich, wenn der Betroffene nur die ungarische Staatsangehörigkeit hat. Überdies ist eine Abwägung vorzunehmen, die u.a. den zeitlichen Abstand zum beanstandeten Verhalten, die Bindungen zu Ungarn und die Auswirkungen einer Suspendierung auf das Familienleben des Betroffenen berücksichtigt.