26. Juli 2018
Polen

Gesetz über Zuständigkeiten im internationalen Rechtsverkehr

Das Gesetz über die Ausführung einiger Tätigkeiten der zentralen Behörde in Familienangelegenheiten im Bereich des Rechtsverkehrs auf der Grundlage des Rechts der Europäischen Union und internationaler Verträge vom 26. 1.2018 (Dziennik Ustaw 2018, Position 416) tritt im Wesentlichen am 27.8.2018 in Kraft. Es enthält vor allem Zuständigkeitsregelungen.

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