Anfang Dezember 2019 hat der Oberste Verwaltungsgerichtshof Polens (Naczelny Sąd Administracyjny) entschieden (Urteil II OPS 1/19), dass eine ausländische Geburtsurkunde, die zwei Frauen als Eltern des Kindes ausweist, wegen Verstoßes gegen den ordre public nicht ins polnische Zivilregister überschrieben werden kann.