22. März 2024
Polen

Rechtliche Regelung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften

Mit einem Urteil vom 12.12.2023 (Przybyszewska and Others v. Poland) hat der EGMR in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass die Vertragsstaaten der EMRK verpflichtet sind, gleichgeschlechtlichen Paaren einen konkreten Rechtsrahmen bereitzustellen und ihnen Anerkennung und Schutz nach innerstaatlichem Recht zu ermöglichen, wobei die Ausgestaltung der förmlichen Anerkennung im Ermessen der Vertragsstaaten steht.

Die Republik Polen könne die Verweigerung eines solchen Rechtsrahmens nicht mit dem Argument verweigern, dass die Bevölkerungsmehrheit gleichgeschlechtliche Gemeinschaften ablehne oder dass eine förmliche Anerkennung mit dem traditionellen Verständnis der Ehe unvereinbar sei.

Link zur Entscheidung 

Am 27.12.2023 erklärte Polens neuer Premierminister Donald Tusk, dass 2024 ein Gesetzentwurf zu zivilen Partnerschaften ins Parlament eingebracht werden soll.