25. Juni 2025
Ukraine
Gesetzentwurf zu Mehrfachstaatsangehörigkeit verabschiedet
Am 19.6.2025 hat das ukrainische Parlament (Werchowna Rada) Gesetzentwurf Nr. 11469 zur Ermöglichung von Doppel- und Mehrfachstaatsangehörigkeiten in zweiter Lesung verabschiedet. Sofern der Präsident es unterzeichnet, würde das Gesetz sechs Monate nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten. Mehrfachstaatsangehörigkeiten sollen hiernach nicht generell möglich sein, sondern nur in bestimmten Konstellationen. Staatsangehörige der Russischen Föderation und von Belarus sind ausgeschlossen. Hintergrund des Gesetzentwurfs ist vor allem, dass Angehörige der ukrainischen Diaspora, die eine andere Staatsangehörigkeit haben, enger an die Ukraine gebunden werden sollen.