27. Mai 2026
Malaysia/Sabah
Gesetzgeberische Klarstellung zur Adoption durch Muslime
Die Gesetzgebende Versammlung des malaysischen Bundesstaats Sabah hat am 30.4.2026 mit dem Adoption (Amendment) Enactment 2026 eine Änderung von Sec. 23 der Adoption Ordinance 1960 erlassen, die klarstellt, dass diese Ordinance nicht auf die Adoption durch Muslime und auch nicht auf die Adoption muslimischer Kinder anwendbar ist. Dies war nötig geworden, nachdem es in der Folge des Erlasses des Adoption Enactment (Muslims) 2024 entsprechende Unklarheiten gegeben hatte. Die Änderung gilt rückwirkend ab dem 26.12.2024, dem Datum des Inkrafttretens des Adoption Enactment (Muslims) 2024.