Der High Court von Kuala Lumpur hat in einem Urteil von 13.9.2021 entschieden, dass die Verfassungsvorschriften, die vorsehen, dass malaysische Väter unter bestimmten Bedingungen ihre Staatsangehörigkeit an im Ausland geborene Kinder weitergeben können (Art. 14(1)(b) Verf. i.V.m. Section 1(b) des Teils II des Second Schedule) im Einklang mit Art. 8(2) der Verfassung auszulegen sind, der Diskriminierung wegen des Geschlechts verbietet.