27. Mai 2026
Ukraine

Haager Übereinkommen über die Erleichterung des Zugangs zu den Gerichten

Das Haager Übereinkommen vom 25.10.1980 über die Erleichterung des internationalen Zugangs zu den Gerichten wird für die Ukraine am 1.8.2026 in Kraft treten; Deutschland ist nicht Vertragsstaat.

Quelle: www.hcch.net