04. Oktober 2011
Andorra, Gabun, Russische Föderation

Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung

Das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25.10.1980 ist für diese Staaten in Kraft getreten.

Für Andorra ist das Übereinkommen im Verhältnis zu Deutschland seit dem 1.9.2011 in Kraft. Für Gabun gilt das Übereinkommen seit dem 1.3.2011, jedoch mangels Beitrittsmaßnahme noch nicht im Verhältnis zu Deutschland, für die Russische Föderation seit dem 1.10.2011, jedoch erfolgte noch keine Beitrittsannahme.

Quelle: www.hcch.net