29. August 2017
Tunesien

HKÜ

Das Haager Übereinkommen vom 25.10.1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung wird für Tunesien am 1.10.2017 in Kraft treten, aber mangels Annahme des Beitritts gemäß Art. 38 Abs. 4 HKÜ zu diesem Zeitpunkt noch keine Geltung im Verhältnis zu Deutschland haben.

Quelle: www.hcch.net (Übereinkommen Nr. 28)