26. November 2025
Kolumbien
Kein Elternunterhalt nach Misshandlung
Der kolumbianische Verfassungsgerichtshof hat mit Urteil C-412/25 vom 2.10.2025 entschieden, dass keine Pflicht besteht, Eltern Unterhalt zu leisten, wenn Kinder von ihren Eltern misshandelt wurden. Das gilt für biologische Kinder und Adoptivkinder ebenso wie für Pflegekinder. Art. 9 des Gesetzes 2388 von 2024, der Art. 411 des Zivilgesetzbuchs für Pflegekinder durch eine entsprechende Einschränkung der Unterhaltspflicht ergänzt hat, ist demnach erweiternd so auszulegen, dass er auch biologische und Adoptivkinder umfasst.