Der kolumbianische Verfassungsgerichtshof hat mit Urteil C-412/25 vom 2.10.2025 entschieden, dass keine Pflicht besteht, Eltern Unterhalt zu leisten, wenn Kinder von ihren Eltern misshandelt wurden.
Mit Dekret Nr. 0915 vom 13.8.2025 wurde die Personalausstattung des Instituto Colombiano de Bienestar Familiar (Kolumbianisches Institut für das Wohlergehen der Familien) neu geregelt.
Am 13.2.2025 hat der kolumbianische Staatspräsident das 2024 erlassene Gesetz zum Verbot von Kinderehen ausgefertigt, das mit der nachfolgenden Verkündung in Kraft getreten ist (Gesetz 2447 von 2025).
Mit Gesetz 2442 vom 27.12.2024 wurde die einseitige Scheidung eingeführt. In Art. 154 des Zivilgesetzbuchs wurde eine Ziffer 10 ergänzt, nach der »der bloße Wille eines jeden der Ehegatten« ein Scheidungsgrund ist.
Das Haager Übereinkommen v. 23.11.2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen wird für Kolumbien am 1.7.2025 in Kraft treten.
Das Tribunal Superior in Bogotá hat in einem Rechtsstreit, in dem es um die Besuchsregelung bezüglich einer Hündin nach der Scheidung der Besitzer ging, entschieden, dass eine Zuständigkeit des Familiengerichts besteht.
Am 14.3.2024 um 16 Uhr hält Prof. Dr. Daniel Rojas-Tamayo (Universidad Externado de Colombia) einen englischsprachigen Vortrag zum Thema »Recent Developments in Latin America’s Private International Laws«.
Am 25.9.2023 ist das Gesetz 2332 (veröffentlicht im Diario Oficial Nr. 52529 vom 25.9.2023) über den Erwerb, Verlust und Wiedererwerb der kolumbianischen Staatsangehörigkeit in Kraft getreten.