21. November 2023
Kolumbien

Neues Staatsangehörigkeitsgesetz

Am 25.9.2023 ist das Gesetz 2332 (veröffentlicht im Diario Oficial Nr. 52529 vom 25.9.2023) über den Erwerb, Verlust und Wiedererwerb der kolumbianischen Staatsangehörigkeit in Kraft getreten. Das bisherige Gesetz zum selben Regelungsgegenstand (Gesetz Nr. 43 von 1993) und alle sonstigen, dem neuen Gesetz entgegenstehenden Normen (welche das sind, wird nicht explizit ausgeführt) werden derogiert.

Das neue Gesetz erleichtert u. a. die Einbürgerung von Staatenlosen und spricht in Kolumbien geborenen Kindern von Staatenlosen und Ausländern die kolumbianische Staatsangehörigkeit zu, sofern deren Eltern bestimmte aufenthaltsrechtliche Vorgaben erfüllen. Die entsprechenden Regelungen sind von großer praktischer Bedeutung, da sich etwa 2,5 Millionen Venezolaner in Kolumbien aufhalten, die aufgrund der desolaten ökonomischen und politischen Verhältnisse im Nachbarland Venezuela nach Kolumbien geflohen sind.

Link zum Gesetzestext