27. September 2023
Kolumbien

Änderungen im Namensrecht

Durch das Gesetz 2129 vom 4.8.2021 wurden Änderungen im Namensrecht eingeführt. Diese gehen auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofs C-519 vom 5.11.2019 zurück. Nach der neuen Gesetzeslage ist es Eltern erlaubt, die Reihenfolge der Nachnamen flexibel festzulegen. Es kann also von der traditionellen Namensreihenfolge abgewichen werden, nach der der erste Nachname des Vaters an erster Stelle steht, gefolgt vom ersten Nachnamen der Mutter. Die Namensfestlegung erfolgt dabei im Einvernehmen der Eltern. Sofern ein solches nicht zustande kommt, erfolgt sie mittels Losverfahren vor der Registraduría Nacional del Estado Civil. Die Festlegung der Namensreihenfolge hat keine Bindungswirkung für nachfolgende Kinder.

Das Gesetz 54 von 1989 und das Dekret 2582 von 1989 sowie alle weiteren der neuen Regelung entgegenstehenden Rechtsvorschriften wurden derogiert. Art. 53 des Dekrets 1260 von 1970 wurde modifiziert.

Das in Kolumbien bestehende Recht, einmal im Leben den Nachnamen zu ändern, bezieht sich nun auch auf die Umstellung der Namensreihenfolge. Bei Minderjährigen müssen hierzu beide Eltern ihre Zustimmung erteilen.

Link zum Gesetzestext

Pressemitteilung des Gerichtshofs zum Urteil C-519 von 2019