Der kolumbianische Verfassungsgerichtshof hat mit Urteil vom 4.11.2015 entschieden, dass drei Vorschriften des Kinder- und Jugendgesetzbuchs, die die Adoption durch Paare regeln, die in faktischer Lebensgemeinschaft leben, verfassungskonform so auszulegen sind, dass sie, soweit dies im Kindesinteresse ist, auch die Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare umfassen.