Kolumbien

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Vorschrift zur Adoption verfassungskonform

Das Plenum des kolumbianischen Verfassungsgerichtshofs hat Anfang Dezember mit Sentencia C-071 entschieden, dass Art. 66 Abs 3 des Kinder- und Jugendgesetzbuchs (Ley 1096/2006) verfassungsgemäß ist.

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Urteil ermöglicht Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare

Der kolumbianische Verfassungsgerichtshof hat mit Urteil vom 4.11.2015 entschieden, dass drei Vorschriften des Kinder- und Jugendgesetzbuchs, die die Adoption durch Paare regeln, die in faktischer Lebensgemeinschaft leben, verfassungskonform so auszulegen sind, dass sie, soweit dies im Kindesinteresse ist, auch die Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare umfassen.

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Gemeinsame Adoption fremder Kinder nicht möglich

Der kolumbianische Verfassungsgerichtshof hat am 18.2.2015 entschieden, dass gleichgeschlechtliche Partner nach der bestehenden Gesetzeslage nur dann ein Kind adoptieren können, wenn der andere Partner dessen biologischer Elternteil ist.

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Adoption des Kindes der gleichgeschlechtlichen Lebenspartners

Der Große Senat (Sala Plena) des kolumbianischen Verfassungsgerichtshofs hat am 28.8.2014 entschieden, dass die Adoption eines Kindes des Lebenspartners durch den anderen Partner diesem nicht allein deshalb verweigert werden darf, weil es sich um ein gleichgeschlechtliches Paar handelt.

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Haager Zustellungsübereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 15.11.1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen ist nach Art. 28 Abs. 3 am 1.11.2013 für Kolumbien in Kraft getreten.
Quelle: BGBl 2013 II 1580

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Haager Übereinkommen über Beweisaufnahme

Das Haager Übereinkommen vom 18.3.1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- und Handelssachen gilt für Kolumbien und Montenegro im Verhältnis zu Deutschland seit dem 9.8. 2013
Quelle: BGBl 2013 II 1275

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