27. August 2024
Costa Rica

Keine Einbürgerung bei bestimmten Vorstrafen

Am 8.8.2024 hat das Parlament von Costa Rica in zweiter und finaler Lesung einen Entwurf für ein Änderungsgesetz zum Staatsangehörigkeitsrecht (expediente 23 800) verabschiedet. Demnach dürfen Aspiranten, die in den letzten zehn Jahren vor Antragstellung im In- oder Ausland rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren verurteilt wurden, nicht mehr eingebürgert werden. Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit der zunehmenden Drogenkriminalität im Land und dem Versuch von Drogenhändlern, sich einbürgern zu lassen.

Der Entwurf bedarf noch der Unterzeichnung durch den Präsidenten.

(Für den Hinweis auf diese Nachricht dankt die Redaktion Herrn Dr. Dirk Rissel, Autor des IEK-Länderberichts zu Costa Rica.)