Klage auf Nichtigkeit gleichgeschlechtlicher Ehe abgewiesen
Das Juzgado de Familia del I Circuito Judicial de San José hat mit Urteil vom 12.6.2026 eine Klage der Staatsanwaltschaft auf Nichtigerklärung einer 2015 (also vor der Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe in Costa Rica im Jahre 2020) geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehe abgewiesen. Die Ehe war möglich geworden, weil eine der Partnerinnen im Register irrtümlich als Mann eingetragen war. Die Entscheidung verwies auf das Urteil der Verfassungskammer des Obersten Gerichtshofs vom 8.8.2018, das zur Legalisierung gleichgeschlechtlicher Ehen in Costa Rica geführt hatte, und das diesem vorausgegangene Gutachten des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Geschlechtsidentität sowie zur Gleichheit und Nichtdiskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare vom 24.11.2017.