23. April 2026
Frankreich

Klage auf wirtschaftlichen Ausgleich bei ausländischem Scheidungsurteil zulässig

Nach einem Urteil des französischen Kassationshofs vom 25.3.2026 (pourvoi n° 23-20.905) ist eine Klage in Frankreich auf eine wirtschaftliche Ausgleichszahlung nach Scheidung (prestation compensatoire) zulässig, wenn das Scheidungsurteil im Ausland gefällt wurde. Die Rechtslage ist damit anders zu beurteilen als bei einer Scheidung in Frankreich, bei der die Entscheidung über eine solche Ausgleichszahlung im Scheidungsverfahren getroffen werden muss, sodass eine separate Klage hierauf unzulässig ist.

Link zum Urteil 

Für den Hinweis auf das Urteil dankt die Redaktion Herrn Rechtsanwalt Dr. Dirk Rissel.