28. September 2026
Spanien
Leihmutter zur Zahlung von Kindesunterhalt verurteilt
Die Kammer für Familie und Kindheit (Sección de Familia, Infancia y Capacidad) des Tribunal de Instancia in Alicante hat mit einem Urteil vom 29.4.2026 eine Leihmutter zur Zahlung von Kindesunterhalt verurteilt. Die in Mexiko lebende Frau, die mit dem Kind genetisch nicht verwandt ist, hatte das Kind im Auftrag eines alleinstehenden spanischen Vaters ausgetragen. Im spanischen Register war sie dann – da Leihmutterschaft in Spanien verboten ist und die Mutterschaft durch die Geburt bestimmt wird (Art. 10 Abs. 2 Gesetz Nr. 14/2006 vom 26.5.2006 über Techniken der künstlichen Fortpflanzung) – als Mutter eingetragen worden.
Link zu Urteilsanalyse der Katholischen Universität Valencia