20. Januar 2014
Mexiko/Baja California, Jalisco

Lesbische Ehen in Mexiko

Die 15. (Bundes-)Richterin am Tribunal Colegiado de Circuito del Poder Judicial de la Federación im Bundesstaat Baja California, María Elizabeth Acevedo Gaxiola, hat einem lesbischen Paar das Recht zugesprochen, im Bundesstaat Baja California zu heiraten, obwohl Art. 7 der Verfassung von Baja California sowie Art. 143 des Zivilgesetzbuchs von Baja California dem entgegenstehen. Die Richterin begründete die Entscheidung damit, dass nach Bundes(verfassungs)recht eine Ehe von zwei Personen – ohne das Erfordernis der Geschlechtsverschiedenheit – geschlossen werden könne. Es wird erwartet, dass gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt werden.

Im Bundesstaat Jalisco schloss ein lesbisches Paar die erste gleichgeschlechtliche Ehe im Bundesstaat, nachdem es vorher ebenfalls ein verfassungsrechtliches Verfahren gegeben hatte.

Nach dem Wortlaut geltender Staats- bzw. Distriktsgesetze sind gleichgeschlechtliche Ehen in Mexiko bisher nur im Hauptstadtdistrikt (Distrito Federal) und im Bundesstaat Colima möglich.