Miteigentum gleichgeschlechtlicher Lebenspartner möglich
Mit einem Urteil vom 5.2. (G.R. No. 267469) hat der philippinische Supreme Court entschieden, dass ein gleichgeschlechtliches zusammenlebendes Paar, bei dem die Voraussetzungen von Art. 148 Family Code vorliegen, Miteigentum erwerben kann. Die Vorschrift betrifft den Eigentumserwerb unverheiratet zusammenlebender heterosexueller Paare. Diese erwerben Miteigentum, wenn beide Partner zum Erwerb beitragen; es gilt die (widerlegbare) Vermutung eines 50%-Anteils. Im entschiedenen Fall hatte ein lesbisches Paar gemeinsam Hauseigentum erworben, dabei war nur eine der Partnerinnen als Eigentümerin eingetragen worden, die andere hatte aber nachweislich zum Erwerb beigetragen.
Von einigen Kommentatoren wurde das Urteil als Schritt in Richtung einer Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften interpretiert.
Link zum Urteil (Der Datumsstempel 5.2.2025 dürfte in Bezug auf das Jahr auf einem Versehen beruhen, da in der Presse erst im Februar 2026 über das Urteil berichtet wurde.)