Mit einem Urteil vom 5.2. (G.R. No. 267469) hat der philippinische Supreme Court entschieden, dass ein gleichgeschlechtliches zusammenlebendes Paar, bei dem die Voraussetzungen von Art. 148 Family Code vorliegen, Miteigentum erwerben kann.
Das Haager Übereinkommen vom 18.3.1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen wird für die Philippinen am 5.7.2025 in Kraft treten, im Verhältnis zu Deutschland allerdings erst nach Annahme des Beitritts gemäß Art. 39 HBÜ.
Mit einem Urteil vom 27.2.2024 (G.R. No. 249238 (Republic v. Ng)) hat der Supreme Court der Philippinen entschieden, dass eine ausländische Scheidung einer Ehe an der mindestens ein ausländischer Staatsangehöriger beteiligt ist, auf den Philippinen auch dann anerkannt werden kann
Die Deutsche Botschaft Manila teilt auf ihrer Homepage mit, dass sie die Legalisierung philippinischer Personenstandsurkunden zum 2.9.2024 wieder aufnimmt.
Die Philippine Statistics Authority (PSA) führt in der Stadt Candon (Provinz Ilocos Sur) ein Pilotprojekt für eine neue technische Aufsetzung des mobilen Zivilregistersystems („Mobile Civil Registry System“) durch.
Österreich hat am 31.5.2023 seinen Einspruch nach Art. 12 Abs. 2 des Haager Übereinkommens vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation gegen den Beitritt der Philippinen zurückgezogen.
Das UN-Übereinkommen vom 30.8.1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit ist nach seinem Art. 18 Abs. 2 für die Philippinen am 22.6.2022 nach Maßgabe von Erklärungen in Kraft getreten.
Das Haager Übereinkommen vom 25.10.1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung wird mit der Annahme des Beitritts nach Art. 38 Abs. 5 HKÜ im Verhältnis zu Deutschland für die Philippinen am 1.4.2023 und für Tunesien am 1.4.2023 in Kraft treten.
Das Haager Übereinkommen vom 23.11.2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen wird für die Philippinen am 1.10.2022 in Kraft treten.