26. Januar 2024
Costa Rica

Möglichkeit zur Schließung von Partnerschaftsverträgen

Die Verfassungskammer (Sala Constitucional) des Obersten Gerichtshofs von Costa Rica hat mit Entscheidung Nr. 13920 vom 9.6.2023 das Recht in einer tatsächlichen Lebensgemeinschaft lebender Partner anerkannt, analog zu Ehenverträgen Partnerschaftsverträge zu schließen. Das gilt auch für gleichgeschlechtliche Paare.

Für den Hinweis auf diese Nachricht dankt die IEK-Redaktion Herrn Dr. Dirk Rissel, Autor des IEK-Berichts Costa Rica.