25. Juni 2025
Japan

Neue Regeln für die Verwendung von Kanji-Schriftzeichen in Namen

Ende Mai 2025 wurden in Japan neue Vorgaben für die Verwendung von Kanji-Schriftzeichen (d. h. Zeichen, die aus dem Chinesischen stammen) in Namen eingeführt. Künftig muss die Aussprache solcher Schriftzeichen mit angegeben werden. Dabei werden nur Aussprachevarianten akzeptiert, die weithin anerkannt sind. Eltern, die eine Aussprache angeben, die deutlich von der konventionellen abweicht, sollen künftig eine Erläuterung abgeben und, wo nötig, eine akzeptable Alternative angeben müssen. Damit soll die Vergabe von »Kira-kira-Namen«, die der Popkultur oder Fremdsprachen entstammen, eingedämmt werden. Solche Namen haben in den letzten Jahrzehnten immer stärkere Verbreitung gefunden.