26. Februar 2020
Costa Rica
Neuer Scheidungsgrund eingeführt
Am 13.2.2020 hat das costa-ricanische Parlament (Asamblea Legislativa) einen Gesetzentwurf (expediente 20.406) verabschiedet, mit dem mittels Hinzufügung einer Ziffer 9 in Art. 48 des Familiengesetzbuchs die Möglichkeit eingeführt wird, nach 6 Monaten des Bestehens einer Ehe die Scheidung aufgrund der Unmöglichkeit des Zusammenlebens (d. h. der Unvereinbarkeit der Charaktere) zu beantragen. Der Entwurf muss nun noch ausgefertigt und verkündet werden.