17. Dezember 2013
Mexiko

Neuregelung zum Aufenthaltsnachweis

Ein Ende November verabschiedetes Dekret zur Änderung des Reglements zum Staatsangehörigkeitsgesetz (Ley de Nacionalidad) ändert Art. 14, der die Dokumente betrifft, mit denen der Aufenthalt auf mexikanischem Territorium für Zwecke des Staatsangehörigkeitsrechts nachgewiesen werden kann. Daraus, dass nun auch ein Ausweis als zeitweilig Aufenthaltsberechtigter (residente temporal) berücksichtigt werden kann, ergibt sich eine indirekte Erleichterung in Bezug auf die Berechnung der Aufenthaltszeiten, die Voraussetzungen für die Einbürgerung sind.

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