14. Dezember 2023
Peru

Neuregelung des Ehefähigkeitsalters

Mit Gesetz Nr. 31945, im Amtsblatt »El Peruano« veröffentlicht und in Kraft getreten am 25.11.2023, wurde eine Reihe von Vorschriften im Zivilgesetzbuch geändert. Einige weitere Normen des Zivilgesetzbuchs sowie zwei Vorschriften des Kinder- und Jugendgesetzbuchs wurden abbedungen. Die Änderungen dienen der Einführung eines einheitlichen Ehefähigkeitsalters von 18 Jahren. Aufgrund einer Übergangsvorschrift können Verheiratete, deren Ehe vor dem Inkrafttreten der Änderung geschlossen wurde und die noch minderjährig sind, selbst und ohne Vertreter die Annullierung der Ehe beantragen.

Link zum Gesetzblatt mit dem Gesetzestext

Für den Hinweis auf diese Nachricht dankt die Redaktion Herrn Dr. Dirk Rissel.