27. Mai 2025
Kanada/Québec
Neuregelung zur »Elternverbindung«
In der kanadischen Provinz Québec tritt am 29.6.2025 ein Gesetz zur »Elternverbindung« (union parentale) in Kraft. Es betrifft Paare mit Kindern, die in einer De-facto-Partnerschaft zusammenleben (also weder verheiratet sind, noch eine eingetragene Partnerschaft eingegangen sind). Für diese werden rechtliche Bestimmungen in vier Bereichen eingeführt: 1. güterrechtliche Regelungen zu einem »patrimoine d’union parentale«, 2. Regelungen zur Familienwohnung, 3. Regelungen zu einer Ausgleichszahlung (prestation compensatoire) nach dem Ende der Verbindung, 4. Regelungen zu einem gesetzlichen Erbrecht der Partner. Bisher gab es keine spezifischen Regelungen für entsprechende Paarkonstellationen.