28. September 2026
Mexiko

Passverweigerung für säumige Unterhaltsschuldner

Mexiko hat im August 2026 per Dekret seiner Präsidentin Claudia Sheinbaum die Passverordnung (Reglamento de Pasaportes y del Documento de Identidad y Viaje) geändert, ergänzt und teilweise aufgehoben, um Personen mit ausstehenden Unterhaltsschulden von der Ausstellung eines Reisepasses auszuschließen. Eingefügt wird eine neue Ziffer IX (fracción IX) in Artikel 46 des Reglamento, wonach die Eintragung im Nationalen Register über Unterhaltsverpflichtungen (Registro Nacional de Obligaciones Alimentarias) als säumiger Unterhaltsschuldner künftig ein eigenständiges administratives Hindernis für die Ausstellung des Dokuments darstellt. Die Secretaría de Relaciones Exteriores (SRE) muss dieses Register vor jeder Ausstellung oder Verlängerung eines Passes anhand der von der zuständigen Behörde übermittelten Angaben abfragen und den Antrag ablehnen, wenn eine gültige Eintragung besteht; das Hindernis entfällt, sobald dessen Ursache – etwa durch Begleichung der Schuld – wegfällt. Die Neuregelung setzt eine bereits seit dem 8.5.2023 im Kinder- und Jugendgesetz (Ley General de los Derechos de Niñas, Niños y Adolescentes) vorgesehene Sanktion erstmals auch auf Verordnungsebene um, sodass sich die SRE nun unmittelbar auf das Reglamento stützen kann.