16. Dezember 2020
Dominikanische Republik
Rechtsprechungsänderung zum Güterrecht
Die vereinigten Senate (Salas Reunidas) des Obersten Gerichtshofs der Dominikanischen Republik (Suprema Corte de Justicia) haben in einem Urteil vom 1.10.2020 (Sentencia núm. 32-2020) in Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass bei einer eheähnlichen Lebenspartnerschaft keine unwiderlegliche Vermutung der Gütergemeinschaft besteht, sondern nur eine einfache Vermutung, die widerlegt werden kann.
(Für den Hinweis hierauf dankt die Bergmann-Redaktion Herrn Dr. Dirk Rissel, Baden-Baden.)