28. Oktober 2025
Frankreich
Regelung zu Mehrfachadoption verfassungskonform
Mit Entscheidung Nr. 2025-1170 QPC vom 9.10.2025 hat der französische Verfassungsrat (Conseil constitutionnel) entschieden, dass die Regelung in Art. 345-2 Code civil in der Fassung vom 5.10.2022, nach der eine Mehrfachadoption nur in den in der Vorschrift explizit genannten Fällen (etwa bei Adoption durch Eheleute) zulässig ist, verfassungskonform ist. Die Klägerin hielt es für verfassungswidrig, dass demnach die Adoption eines Kindes durch den Partner eines biologischen Elternteils ausgeschlossen ist, das bereits durch den Partner des anderen biologischen Elternteils adoptiert wurde. Der Argumentation, dass dies gegen den Gleichheitssatz verstoße, folgte der Verfassungsrat jedoch nicht.