16. September 2025
Indien

Scheidung einer Hindu-Ehe im Ausland nicht anerkennungsfähig

Der High Court von Gujarat hat mit einem Urteil vom 8.8.2025 entschieden, dass eine nach dem Hindu Marriage Act geschlossene Ehe nur in Indien geschieden werden könne. Das gelte auch dann, wenn die Eheleute zwischenzeitlich das Domizil gewechselt und eine neue Staatsangehörigkeit erworben hätten. In dem Fall war ein indisches Ehepaar nach Australien ausgewandert, hatte die australische Staatsangehörigkeit erworben und sich später dort scheiden lassen; die Frau war nach der Scheidung nach Indien zurückgekehrt.

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