16. September 2025
Italien

Scheidungsfolgenvereinbarung per WhatsApp wirksam

In einem vielbeachteten Urteil (sentenza n. 1620/2025) hat das Tribunale in Catanzaro (Kalabrien) entschieden, dass Absprachen bezüglich Scheidungsfolgenregelungen, die Eheleute per WhatsApp treffen, gültig und rechtsverbindlich sein können. Voraussetzung sei allerdings, dass entsprechende Vereinbarungen weder für Kinder nachteilig seien noch gegen den ordre public verstießen. In dem Fall hatte der Mann die Abzahlung des Darlehens für das Haus der Familie übernommen und die Frau dafür auf Unterhalt verzichtet. Ob das Urteil bestehen bleibt und die entsprechende Rechtsprechung sich allgemein durchsetzt, ist offen.