28. September 2026
Argentinien/Provinz Tucumán

Scheidungsverfahren künftig auch vor Friedensgerichten

In der argentinischen Provinz Tucumán tritt am 1.11.2026 die Zuständigkeitserweiterung nach dem Gesetz Nr. 9987 in Kraft, deren Termin der Oberste Gerichtshof der Provinz (Corte Suprema de Justicia de Tucumán) durch die Acordada Nr. 734/26 festgelegt hat. Danach dürfen die Friedensgerichte (Juzgados de Paz Letrados) Scheidungsverfahren durchführen und über das vorläufige Umgangsregime (régimen comunicacional provisorio) minderjähriger Kinder entscheiden. Damit sollen Bürgerinnen und Bürger im Landesinneren, die andernfalls weite Wege zu den zentralen Gerichten der Provinzhauptstadt zurücklegen müssten, Scheidungsverfahren wohnortnah einleiten können. Vermögensrechtliche Scheidungsfolgen und die Regelfälle des Familienrechts bleiben weiterhin den spezialisierten Familiengerichten vorbehalten. Der Ausweitung ging eine verpflichtende Schulung des Personals sowie die Anpassung des gerichtlichen Informatiksystems (SAE) voraus.

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