28. September 2026
Kolumbien

Sofortige Auszahlung laufender Unterhaltsraten angeordnet

Am 3.7.2026 hat die Sala de Casación Civil des kolumbianischen Obersten Gerichtshofs (Corte Suprema de Justicia) mit dem Urteil STC11915-2026 entschieden, dass laufende monatliche Unterhaltsraten (cuotas alimentarias corrientes) innerhalb von fünf Tagen nach Fälligkeit zu zahlen sind, ohne dass zuvor die Abrechnung (liquidación) einer rückständigen Unterhaltsschuld aus einem Vollstreckungsverfahren (proceso ejecutivo) abgewartet werden darf. Anlass war die Verfassungsbeschwerde eines Studenten, der Unterhalt von seiner Mutter einforderte. Das Gericht unterscheidet zwischen der historischen, noch zu beziffernden Unterhaltsschuld und den laufend entstehenden Raten: Letztere dürfen nicht deshalb zurückgehalten werden, weil über die Altschuld noch gestritten wird. Die Entscheidung gilt nicht nur zugunsten minderjähriger Kinder, sondern auch für Studierende, Ehegatten und ältere Angehörige, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs (Art. 411 Código Civil) vorliegen; Gerichte und Vollstreckungsorgane, die gepfändete Beträge verwalten, müssen diese ohne ungerechtfertigte Verzögerung an die Berechtigten weiterleiten.

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