Staatsangehörigkeitserwerb erleichtert
Mit dem Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 330 vom 15.5.2026 »Zur Verleihung der russischen Staatsangehörigkeit an Einwohner Transnistriens« wurde der Erwerb der russischen Staatsangehörigkeit für die Einwohner des genannten Gebiets erleichtert. Diese sind nun von der Notwendigkeit eines Wohnsitzes in der Russischen Föderation befreit, müssen keine Russischkenntnisse und auch keine Kenntnisse in russischer Geschichte und Staatsbürgerkunde nachweisen.
Bei der international nicht anerkannten Transnistrischen Moldauischen Republik handelt es sich um ein stabilisiertes De-facto-Regime auf einem Territorium zwischen dem Fluss Dnister und der Ukraine, das sich von der Republik Moldau abgespalten hat, völkerrechtlich aber nach wie vor zu dieser gehört. Neben der international nicht anerkannten transnistrischen Staatsangehörigkeit haben viele der etwa 455 000 meist russischsprachigen Einwohner auch die moldauische Staatsangehörigkeit und nach verschiedenen Schätzungen 200 000 bis 250 000 bereits jetzt die russische Staatsangehörigkeit.